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Mindestvertragslaufzeit bei Gameserver Mietverträgen

Wenn ein Gameserver gemietet wird, gibt es einen Mietvertrag. Im Mietvertrag kann eine Mindestvertragslaufzeit festgelegt sein. Das heißt für euch, dass ihr mindestens so viele Monate die Servermiete zahlen müsst, wie die Mindestvertragslaufzeit ist.

Die Vertragslaufzeit kann unter Umständen einen der wichtigsten Vertragsbestandteile darstellen. Oft kann man sich die Vertragslaufzeit ja aussuchen, aber manchmal beläuft sich diese auch auf 6 Monate, 12 Monate oder noch länger. An dieser Stelle solltet ihr aufpassen. Ihr müsst bei Verträgen grundsätzlich davon ausgehen, dass ihr nicht raus kommt, solange die Mindestlaufzeit nicht rum ist.

Vorteile kann eine Vertragslaufzeit aber auch haben. Nicht selten bekommt der Kunde Rabatte, wenn die Vertragslaufzeit größer ist, z.B. 10% Rabatt auf die Monatsmiete, wenn man den Server für min. 6 Monate mietet.

Wenn es Probleme mit der Laufzeit gibt (z.B. aus Geldmangel), sollte man es nicht unversucht lassen, mit dem Provider zu sprechen.


Aus dem Vertrag raus kommen

Es gibt in der Providerbranche kulante Unternehmen. Wer eine gute Begründung hat, kann manchmal auch vor Ablauf der Mindestlaufzeit den Vertrag beenden. Ich schreibe gezielt beenden, da der Vertrag ja natürlich auch vorzeitig gekündigt werden kann. Kündigen kann man immer. Aber zahlen muss man in jedem Fall für die in der Mindestlaufzeit vereinbarten Monate. Hat man also gekündigt, muss man für die Restlaufzeit weiter zahlen.

Wie aber schon oben gesagt, ist ein Vertrag bindend - da kommt man normalerweise nicht raus (dafür sind Verträge ja da!). Es kann auch sein, dass der Vertrag unter der Bedingung aufgelöst (gekünding - dann is man raus aus der Sache) wird, dass die restlichen Monatsmieten auf einmal gezahlt werden müssen, aber dafür nur 70% vom eigentlichen Preis. Wenn dann die ausstehenden Raten (z.B. drei Raten a 20 Euro = 60 Euro minus 30% = 42 Euro) gezahlt wurden, ist der Vertrag aufgelöst. Aber immer versichern, dass man auch wirklich raus ist. Generell bei Kündigungen von Verträgen immer eine schriftliche Kündigungsbestätigung zuschicken lassen.